Energierecht
Unter Energierecht verstehen wir alle Fragen, die im Zusammenhang mit der Versorgung von Endkunden mit Wasser, Gas und Strom auftreten. Neben der Durchsetzung von Forderungen und der Unterbrechung der Versorgung gehört auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche zu unserem Tätigkeitsbereich.
Forderungseinzug, Inkasso und Zählersperre
I
Für eine Vielzahl von Verfahren haben wir ein System zum Forderungseinzug entwickelt, das Ihre Forderungen schnell und effizient durchsetzt. Unser Inkasso setzt ein, sobald der Kunde ausgemahnt wurde – dabei berücksichtigen wir stets die aktuellen Regelungen der §§ 41 ff. EnWG.
Je nach Lage des Einzelfalls nutzen wir das gerichtliche Mahnverfahren oder unsere standardisierten Klagen. Diese Vorgehensweise haben wir in hunderten Verfahren erprobt und optimieren sie fortlaufend.
Gern unterstützen wir Sie zudem bei der Optimierung Ihrer Mahnprozesse, damit diese effizient ablaufen und den aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechen.
Bei laufendem Bezug setzen wir Ihr Zurückbehaltungsrecht im einstweiligen Rechtsschutz durch.
Nach der ersten Mandatierung erhalten Sie ein persönliches Benutzerkonto, über das Sie alle Fälle einschließlich des aktuellen Forderungsstandes jederzeit einsehen können. Diese Onlineakte reduziert Ihren administrativen Aufwand bei abgegebenen Fällen erheblich.
Unser Angebot richtet sich an Grundversorger, kommunale Versorger und überörtliche Versorgungsunternehmen.
Netzbetreiber
Wir vertreten und beraten auch Netzbetreiber. Auch für diese setzen wir Forderungen durch und wehren unberechtigte Ansprüche ab. Zu den typischen Fragestellungen gehören:
-die Nutzung fremder Grundstücke nach § 12 NAV/NDAV
-dieDurchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach Baggerschäden
– der Zutritt zum Ausbau von Messeinrichtungen
Energierecht und Insolvenzrecht
In der Krise eines Kunden oder Versorgers wird das Insolvenzrecht zur wichtigen Schnittstelle des Energierechts. Gerät ein Endkunde in wirtschaftliche Schieflage, muss das Versorgungsunternehmen schnell handeln, um den Ausfall bestehender und künftiger Forderungen zu vermeiden. Zugleich gilt es, durch geeignete Maßnahmen einer späteren Anfechtung geleisteter Zahlungen vorzubeugen.
Dank unserer langjährigen Erfahrung in Beratung und Prozessführung schützen wir Ihr Recht erfolgreich – auch an dieser Schnittstelle.