Mietrecht -Wohnraum- und Gewerberaummietrecht-

In zahlreichen Mandaten beraten und vertreten wir unsere Mandanten regelmäßig im Mietrecht. Dabei sind unsere Mandaten Vermieter als auch Mieter. Wir vertreten Sie in Zahlungsklagen, Räumungsprozessen und setzen Mieterhöhungen für Sie durch.

Die Vertretung erstreckt sich sowohl auf das Wohnraum- als auch auf das Gewerberaummietrecht.

Durch standardisierte Verfahren helfen bei der schnellen, effizienten und rechtssicheren Durchsetzung ihrer Interessen.

Zusammenfassung der Themen:

  • Durchsetzung von Mieterhöhung
  • Durchsetzung von Betriebskostennachzahlungen
  • Durchsetzung von Räumungsansprüchen
  • Abwehr von Mietminderungen

Räumungsprozess

Sofern der Mieter gegen seine mietvertraglichen Verpflichtungen verstößt und sein Verhalten nicht ändert, ist der Räumungsprozess so schnell wie möglich zu beginnen. Gerade bei Zahlungsverzug und Zahlungsausfällen ist es wichtig durch die konsequente Durchsetzung des Herausgabeanspruchs des Vermieters den weiteren, drohenden Zahlungsausfall zu begrenzen.

Wir haben hierzu standardisierte Verfahren entwickelt, beginnend mit dem Ausspruch der fristlosen Kündigung, über die Zustellung, dem Einreichen der Räumungsklage bis hin zur Räumung der Immobilie.

Gewerberaummietrecht

Von herausragender Bedeutung im Bereich der Vermietung eines Gewerberaums beziehungsweise von Gewerbeflächen bedarf als Fundament eines guten Mietvertrages. Dies ergibt sich aus den zahlreichen Risiken im Bereich des Gewerberaummietrechts. Darüber hinaus ist der Gewerbetreibende weniger schutzwürdig als der Verbraucher. Der Inhalt des Vertrages sollten unter anderem sein die Erläuterung der vereinbarten Nutzungsart, die Mietzeit, Kündigungsvoraussetzungen, Kautionshöhe, Betriebs- und Instandhaltungskosten sowie Aufnahme beziehungsweise Ausscheiden von Vertragspartnern.

Wohnraummietrecht

Im Wohnraummietrecht beraten wir Sie im Vorfeld und vertreten Sie soweit notwendig auch vor Gericht. Gerade bei säumigen Mietern ist es geboten mit Hilfe einer Klage durch einen Rechtsanwalt die Mietzahlung schnell durchzusetzen.

Bei unberechtigten Kündigungen wehren wir diese für unsere Mandanten ab.

Vertragsgestaltung

Wir beraten Sie im Rahmen der Vertragsgestaltung. Dabei bieten wir Ihnen Unterstützung durch Erstellung eines einfachen Musters für Wohnraummietverträge bis hin zur Erstellung eines komplexen Gewerberaummietvertrages.

Durch eine gute Vertragsgestaltung lassen sich teure Auseinandersetzungen vermeiden und damit einhergehend hohe Kosten für Prozesse vermeiden.

Mietrecht in der Insolvenz

Mieter, die in eine wirtschaftliche Schieflagen geraten sind oder bei denen bereits die Insolvenz eingetreten ist stellen ein hohes Ausfall- und Anfechtungsrisiko dar.

In Zeiten der Corona-Pandemie müssen Vermieter und Mieter mit kurzfristigen Änderungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung rechnen. Es sind in jüngster Zeit bereits erstinstanzliche Entscheidungen ergangen, die Mieter eine Anpassung von Gewerbemietraumverträgen zusprechen.

Wir behalten die Entwicklungen der Corona-Rechtsprechung und Änderungen der Gesetze im Blick.

Externe Rechtsabteilung

Unser umfangreiches Know-how im Bereich Mietrecht können Sie für sich nutzen. Eine Rechtsabteilung kostet regelmäßig viel Geld. Die
Beauftragung eines Rechtsanwalts für kleine Anfragen in der Regel auch.

Mit unserem Service externe Rechtsabteilung können Ihre Mitarbeiter sich unmittelbar mit Anfragen an uns wenden. Auf Wunsch auch zu einem
monatlichen Festpreis. Diese beinhaltet die Beratung durch einen Rechtsanwalt.


Digitale Akte

Mit unserer digitalen Akte behalten Sie immer den Überblick über Ihren Fall. Alle Schriftstücke werden eingestellt und können bei Bedarf abgerufen werden.